500.000,00 €
5,0% p.a. + optionaler Wind-basierter Bonuszinssatz
bis zum 30.06.2032
jährliche Tilgung ab dem 30.06.2029
Hier gehts zur Projektbeschreibung per PDF
Einleitung:
Seit ihrer Gründung im Jahr 2011 hat die Ettenheimer Bürgerenergie eG (EBE eG) eine erfolgreiche geschäftliche Entwicklung genommen. Insgesamt 13 Photovoltaikanlagen wurden mit einer Gesamtleistung von 488 kWp errichtet sowie ein Anteil (25,5%) am Bürgerwindpark Südliche Ortenau (7 Windenergieanlagen) erworben. Zusätzlich konnten drei Fahrzeuge für das Carsharing Ettenheim angeschafft und der jährlicher Schülerwettbewerb „Solar Challenge“ durchgeführt werden. Von Beginn an konnte im Wesentlichen durch den Betrieb der Photovoltaikanlagen und durch Dienstleistungen die für den Bürgerwindpark Südliche Ortenau erbracht werden, jährlich Gewinne erzielt werden.
Ab dem ersten vollen Betriebsjahr wurde jährlich eine Dividende in Höhe von 3% an die Mitglieder ausgeschüttet und zusätzlich Rücklagen gebildet.
Darüber hinaus wurden sämtliche Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit der Errichtung der Photovoltaikanlagen aufgenommen wurden, bereits vollständig beglichen. Die EBE eG ist somit schuldenfrei und steht wirtschaftlich auf einem soliden Fundament. Mit insgesamt mehr als 350 überwiegend lokal ansässigen Mitglieder leistet die EBE eG seit über 12 Jahren einen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien in der südlichen Ortenau.
Nun steht das nächste, bisher größte Einzelprojekt der EBE eG unmittelbar vor dem Baubeginn. Zur Finanzierung dieses Projekts bietet die EBE eG exklusiv und ausschließlich ihren Mitgliedern eine Investitionsmöglichkeit in dieses Projekt an. Die drei Projektpartner Alterric GmbH, Ökostrom-Gruppe Freiburg sowie die EBE eG planen auf dem Höhenrücken östlich von Ettenheim für die fünf bereits abgebauten und in die Jahre gekommenen Windenergieanlagen den Bau von drei neuen und wesentlich leistungsfähigeren Anlagen.
Merkmale des Projekts:
Dieses Projekt hebt sich durch drei wichtige Faktoren von vielen anderen Windenergieprojekten ab:
Hohe erwartete Gesamtleistung des Windparks: Die drei neuen Windenergieanlagen sollen mindestens 30 Mio. kWh Strom pro Jahr erzeugen. Dies entspricht dem jährlichen Stromverbrauch von rund 10.000 Haushalten. Alle 3 Windenergieanlagen sollen im Wesentlichen gleichbehandelt werden und unterliegen daher einem solidarischen Ertrags- und Kostenpooling.
Starke Kooperationspartner: Die Windenergieanlagen im Windpark sind eigentumsrechtlich getrennt. Für Projektentwicklung und Betrieb wurden Vereinbarungen zur langfristigen Zusammenarbeit und einem solidarischen Pooling getroffen, welche verschiedene Projektrisiken reduziert. Durch die leistungsfähigen Projektpartner kann die lokale Bürgerenergie auch von deren günstigen Einkaufs- und Vermarktungsbedingungen der Projektpartner profitieren.
Großer Bestand an engagierten Mitgliedern innerhalb der Genossenschaft: Die zur Sicherstellung der Finanzierung notwendigen Mittel sollen nicht ausschließlich über eine Bank finanziert werden. Ganz nach dem genossenschaftlichen Prinzip „Was einer alleine nicht schafft, das Schaffen viele“ soll allen Mitgliedern der EBE eG die Möglichkeit geboten werden, an diesem besonderen Projekt zu partizipieren.
Projektumsetzung:
Die innerhalb der beiden Emissionen von den Mitgliedern eingeworbenen Gelder werden von der EBE eG als Darlehen an ihre neu gegründete 100%ige Tochtergesellschaft (Bürgerwind Ettenheim GmbH) weitergegeben. Die Tochtergesellschaft wird mit diesen Mitteln zuzüglich eines Eigenkapitalanteils, der ebenfalls von der EBE eG eingebracht wird, sowie eines klassischen Fremdkapitalanteils eines Bankenkonsortiums eines der drei neuen Windräder errichten lassen.
Den Mitgliedern der EBE eG stehen hierbei zwei verschiedene Tranchen von Investitionsmöglichkeiten zur Verfügung:
Ettenheimer Bürgerwind I (Kurzläufer)
Ettenheimer Bürgerwind II (Langläufer)
* Berechnungsgrundlage für die Bonusregelung ist ein Drittel der jährlichen Stromeinspeisung durch den gesamten Windpark. Dabei werden Erlösminderungen durch den Wegfall der Marktprämie aufgrund negativer Preise am Spotmarkt sowie Stromersatzleistungen (z.B. Entschädigungszahlungen aus dem Vollwartungsvertrag, Versicherungsleistungen) nicht berücksichtigt. Sofern die Einspeisung vom 1.1 – 31.12 eines Jahres („Betriebsjahr“) unter 10,5 Mio. kWh liegt, ergibt sich kein Bonuszins. Ab einer Einspeisung, innerhalb des Betriebsjahres von 10,5 Mio. kWh, ergibt sich ein Bonuszins in Höhe von 0,5% auf den individuellen ursprünglichen Darlehensbetrag. Ab einer Einspeisung, innerhalb des Betriebsjahres von 11,0 Mio. kWh, ergibt sich ein Bonuszins in Höhe von 1,0% auf den individuellen ursprünglichen Darlehensbetrag.
Hierbei handelt es sich nicht nur um eine nachhaltige, regionale Investition in saubere Energie, sondern auch um eine Möglichkeit, mittelfristig überdurchschnittliche Renditen zu erzielen. Durch Ihre Investition in dieses Projekt der Ettenheimer Bürgerenergie eG können Sie aktiv dazu beitragen, erneuerbare Energien zu fördern und gleichzeitig Ihre finanziellen Ziele zu erreichen.
Risiko- und Ertragsbewertung:
Die vorliegende Risiko- und Ertragsbewertung gibt einen Überblick über die finanziellen Aussichten und Risiken des Geschäftsbetriebs der EBE eG, hebt jedoch einige wichtige Punkte stärker hervor:
Ertragsaussichten: Zusätzlich zu dem bisherigen erfolgreichen Geschäftsverlauf (s.o. Einleitung), ist zukünftig die über die Bürgerwind Ettenheim GmbH betriebene Windenergieanlage bei der EBE eG zu berücksichtigen. Mittelfristige Ausschüttungen aus dieser GmbH sollen neben den Zinszahlungen für das von der EBE eG zur Projektfinanzierung beigesteuerte Darlehen die Zinszahlungen und die Tilgung der Nachrangdarlehen sicherstellen. Die langfristige und fixe Vergütung der Stromverkäufe nach EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) in Kombination mit einer Windertragsabschätzung, welche sich auf die vorliegenden Windgutachten stützt, lassen eine fundierte Planung der Erträge für den Windpark zu. Dies spricht für die Stabilität der finanziellen Erträge und die Fähigkeit der Bürgerwind Ettenheim GmbH, die finanziellen Verpflichtungen gegenüber der EBE eG zu erfüllen. Die Einnahmen der EBE eG aus dem eigenen Geschäftsbetrieb ermöglichen zusätzlichen finanziellen Spielraum und verstärken den Sicherheitsaspekt für die mit qualifiziertem Nachrang ausgestatteten Darlehen der Mitglieder.
Risiken: Die Risikobewertung weist auf die Existenz von mit einem qualifizierten Nachrang verbundenen Risiken hin (Details siehe Risikohinweise). Diese Nachrangigkeit bedeutet, dass bereits im Vorfeld, d.h. einer drohenden Insolvenz der Bürgerenergie Ettenheim eG, die Anleger erst nach allen sich im Rang vor Ihnen befindlichen Gläubigern bedient werden können und sogar eventuell bereits ausgezahlte Zinsen zurückzahlen müssen. Es ist wichtig, sich dieser Risiken bewusst zu sein. Zum Zeitpunkt des Emissionsstarts besitzt die EBE eG keine vorrangigen Verbindlichkeiten. Für die Zukunft kann dieses, z.B. im Rahmen eines Fremdfinanzierungsanteils für weitere Photovoltaikanlagen, nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus bestehen Risiken aus dem Geschäftsbetrieb, die erst zukünftig entstehen oder bekannt werden könnten und sich daher einer fundierten Prognose entziehen. Diese Risiken können vielfältig sein und beinhalten beispielsweise schlechtere Windverhältnisse am Standort als von den Gutachtern angenommen oder unvorhergesehene Betriebsstörungen und technische Probleme, die nicht durch die abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt sind. Auch kann eine sich änderndes regulatorisches und politisches Umfeld Einfluss auf die Rentabilität, der von der EBE eG getragenen Projekte nehmen.
Bewertung: Trotz der genannten Risiken bewerten wir als Vorstand der EBE eG eine finanzielle Beteiligung an dem Projekt grundlegend mit einem guten Risiko-/Ertragsverhältnis. Für die Mitglieder der EBE eG ist es jedoch wichtig, eigenständig alle Risiken und ihre persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse sorgfältig abzuwägen. Sie sollten erst dann eine positive Anlageentscheidung treffen, wenn sie an einer erfolgreichen Fortsetzung der EBE eG als Instrument gemeinschaftlicher, wirtschaftlicher und nachhaltiger Investitionen überzeugt sind.
Hier gehts zur Projektbeschreibung per PDF
Einleitung:
Seit ihrer Gründung im Jahr 2011 hat die Ettenheimer Bürgerenergie eG (EBE eG) eine erfolgreiche geschäftliche Entwicklung genommen. Insgesamt 13 Photovoltaikanlagen wurden mit einer Gesamtleistung von 488 kWp errichtet sowie ein Anteil (25,5%) am Bürgerwindpark Südliche Ortenau (7 Windenergieanlagen) erworben. Zusätzlich konnten drei Fahrzeuge für das Carsharing Ettenheim angeschafft und der jährlicher Schülerwettbewerb „Solar Challenge“ durchgeführt werden. Von Beginn an konnte im Wesentlichen durch den Betrieb der Photovoltaikanlagen und durch Dienstleistungen die für den Bürgerwindpark Südliche Ortenau erbracht werden, jährlich Gewinne erzielt werden.
Ab dem ersten vollen Betriebsjahr wurde jährlich eine Dividende in Höhe von 3% an die Mitglieder ausgeschüttet und zusätzlich Rücklagen gebildet.
Darüber hinaus wurden sämtliche Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit der Errichtung der Photovoltaikanlagen aufgenommen wurden, bereits vollständig beglichen. Die EBE eG ist somit schuldenfrei und steht wirtschaftlich auf einem soliden Fundament. Mit insgesamt mehr als 350 überwiegend lokal ansässigen Mitglieder leistet die EBE eG seit über 12 Jahren einen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien in der südlichen Ortenau.
Nun steht das nächste, bisher größte Einzelprojekt der EBE eG unmittelbar vor dem Baubeginn. Zur Finanzierung dieses Projekts bietet die EBE eG exklusiv und ausschließlich ihren Mitgliedern eine Investitionsmöglichkeit in dieses Projekt an. Die drei Projektpartner Alterric GmbH, Ökostrom-Gruppe Freiburg sowie die EBE eG planen auf dem Höhenrücken östlich von Ettenheim für die fünf bereits abgebauten und in die Jahre gekommenen Windenergieanlagen den Bau von drei neuen und wesentlich leistungsfähigeren Anlagen.
Merkmale des Projekts:
Dieses Projekt hebt sich durch drei wichtige Faktoren von vielen anderen Windenergieprojekten ab:
Hohe erwartete Gesamtleistung des Windparks: Die drei neuen Windenergieanlagen sollen mindestens 30 Mio. kWh Strom pro Jahr erzeugen. Dies entspricht dem jährlichen Stromverbrauch von rund 10.000 Haushalten. Alle 3 Windenergieanlagen sollen im Wesentlichen gleichbehandelt werden und unterliegen daher einem solidarischen Ertrags- und Kostenpooling.
Starke Kooperationspartner: Die Windenergieanlagen im Windpark sind eigentumsrechtlich getrennt. Für Projektentwicklung und Betrieb wurden Vereinbarungen zur langfristigen Zusammenarbeit und einem solidarischen Pooling getroffen, welche verschiedene Projektrisiken reduziert. Durch die leistungsfähigen Projektpartner kann die lokale Bürgerenergie auch von deren günstigen Einkaufs- und Vermarktungsbedingungen der Projektpartner profitieren.
Großer Bestand an engagierten Mitgliedern innerhalb der Genossenschaft: Die zur Sicherstellung der Finanzierung notwendigen Mittel sollen nicht ausschließlich über eine Bank finanziert werden. Ganz nach dem genossenschaftlichen Prinzip „Was einer alleine nicht schafft, das Schaffen viele“ soll allen Mitgliedern der EBE eG die Möglichkeit geboten werden, an diesem besonderen Projekt zu partizipieren.
Projektumsetzung:
Die innerhalb der beiden Emissionen von den Mitgliedern eingeworbenen Gelder werden von der EBE eG als Darlehen an ihre neu gegründete 100%ige Tochtergesellschaft (Bürgerwind Ettenheim GmbH) weitergegeben. Die Tochtergesellschaft wird mit diesen Mitteln zuzüglich eines Eigenkapitalanteils, der ebenfalls von der EBE eG eingebracht wird, sowie eines klassischen Fremdkapitalanteils eines Bankenkonsortiums eines der drei neuen Windräder errichten lassen.
Den Mitgliedern der EBE eG stehen hierbei zwei verschiedene Tranchen von Investitionsmöglichkeiten zur Verfügung:
Ettenheimer Bürgerwind I (Kurzläufer)
Ettenheimer Bürgerwind II (Langläufer)
* Berechnungsgrundlage für die Bonusregelung ist ein Drittel der jährlichen Stromeinspeisung durch den gesamten Windpark. Dabei werden Erlösminderungen durch den Wegfall der Marktprämie aufgrund negativer Preise am Spotmarkt sowie Stromersatzleistungen (z.B. Entschädigungszahlungen aus dem Vollwartungsvertrag, Versicherungsleistungen) nicht berücksichtigt. Sofern die Einspeisung vom 1.1 – 31.12 eines Jahres („Betriebsjahr“) unter 10,5 Mio. kWh liegt, ergibt sich kein Bonuszins. Ab einer Einspeisung, innerhalb des Betriebsjahres von 10,5 Mio. kWh, ergibt sich ein Bonuszins in Höhe von 0,5% auf den individuellen ursprünglichen Darlehensbetrag. Ab einer Einspeisung, innerhalb des Betriebsjahres von 11,0 Mio. kWh, ergibt sich ein Bonuszins in Höhe von 1,0% auf den individuellen ursprünglichen Darlehensbetrag.
Hierbei handelt es sich nicht nur um eine nachhaltige, regionale Investition in saubere Energie, sondern auch um eine Möglichkeit, mittelfristig überdurchschnittliche Renditen zu erzielen. Durch Ihre Investition in dieses Projekt der Ettenheimer Bürgerenergie eG können Sie aktiv dazu beitragen, erneuerbare Energien zu fördern und gleichzeitig Ihre finanziellen Ziele zu erreichen.
Risiko- und Ertragsbewertung:
Die vorliegende Risiko- und Ertragsbewertung gibt einen Überblick über die finanziellen Aussichten und Risiken des Geschäftsbetriebs der EBE eG, hebt jedoch einige wichtige Punkte stärker hervor:
Ertragsaussichten: Zusätzlich zu dem bisherigen erfolgreichen Geschäftsverlauf (s.o. Einleitung), ist zukünftig die über die Bürgerwind Ettenheim GmbH betriebene Windenergieanlage bei der EBE eG zu berücksichtigen. Mittelfristige Ausschüttungen aus dieser GmbH sollen neben den Zinszahlungen für das von der EBE eG zur Projektfinanzierung beigesteuerte Darlehen die Zinszahlungen und die Tilgung der Nachrangdarlehen sicherstellen. Die langfristige und fixe Vergütung der Stromverkäufe nach EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) in Kombination mit einer Windertragsabschätzung, welche sich auf die vorliegenden Windgutachten stützt, lassen eine fundierte Planung der Erträge für den Windpark zu. Dies spricht für die Stabilität der finanziellen Erträge und die Fähigkeit der Bürgerwind Ettenheim GmbH, die finanziellen Verpflichtungen gegenüber der EBE eG zu erfüllen. Die Einnahmen der EBE eG aus dem eigenen Geschäftsbetrieb ermöglichen zusätzlichen finanziellen Spielraum und verstärken den Sicherheitsaspekt für die mit qualifiziertem Nachrang ausgestatteten Darlehen der Mitglieder.
Risiken: Die Risikobewertung weist auf die Existenz von mit einem qualifizierten Nachrang verbundenen Risiken hin (Details siehe Risikohinweise). Diese Nachrangigkeit bedeutet, dass bereits im Vorfeld, d.h. einer drohenden Insolvenz der Bürgerenergie Ettenheim eG, die Anleger erst nach allen sich im Rang vor Ihnen befindlichen Gläubigern bedient werden können und sogar eventuell bereits ausgezahlte Zinsen zurückzahlen müssen. Es ist wichtig, sich dieser Risiken bewusst zu sein. Zum Zeitpunkt des Emissionsstarts besitzt die EBE eG keine vorrangigen Verbindlichkeiten. Für die Zukunft kann dieses, z.B. im Rahmen eines Fremdfinanzierungsanteils für weitere Photovoltaikanlagen, nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus bestehen Risiken aus dem Geschäftsbetrieb, die erst zukünftig entstehen oder bekannt werden könnten und sich daher einer fundierten Prognose entziehen. Diese Risiken können vielfältig sein und beinhalten beispielsweise schlechtere Windverhältnisse am Standort als von den Gutachtern angenommen oder unvorhergesehene Betriebsstörungen und technische Probleme, die nicht durch die abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt sind. Auch kann eine sich änderndes regulatorisches und politisches Umfeld Einfluss auf die Rentabilität, der von der EBE eG getragenen Projekte nehmen.
Bewertung: Trotz der genannten Risiken bewerten wir als Vorstand der EBE eG eine finanzielle Beteiligung an dem Projekt grundlegend mit einem guten Risiko-/Ertragsverhältnis. Für die Mitglieder der EBE eG ist es jedoch wichtig, eigenständig alle Risiken und ihre persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse sorgfältig abzuwägen. Sie sollten erst dann eine positive Anlageentscheidung treffen, wenn sie an einer erfolgreichen Fortsetzung der EBE eG als Instrument gemeinschaftlicher, wirtschaftlicher und nachhaltiger Investitionen überzeugt sind.
Vorteile
Exklusive Anlagemöglichkeit für die Mitglieder der Ettenheimer Bürgerenergie eG
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Durch leistungsfähige Kooperationspartner kann die lokale Bürgerenergie von den günstigen Einkaufs- und Marktbedingungen profitieren. Das vereinbarten Erlös- und Kostenpooling reduziert verschiedene Projektrisiken
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